wir freuen uns, dass der Bau unseres ersten Neubaus planmäßig im April 2022 begonnen hat. Zu Beginn wird die Baugrube ausgehoben, um die Fundamente für das neue Haus zu betonieren.
Uns ist bewusst, dass die Baustelle mit Einschränkungen verbunden ist und insbesondere in den ersten Phasen des Rohbaus Baulärm verursachen wird. Dies lässt sich nicht vermeiden. Alle Baufirmen sind angehalten, sich an die gesetzlichen Bestimmungen der AVV Baulärm (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen) zu halten und die Grenzwerte nicht zu überschreiten. Die Ruhezeiten müssen eingehalten und Arbeiten von Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis spätestens 20:00 Uhr ausgeführt werden. In Einzelfällen können Arbeiten am Samstag vorkommen.
Uns erreichen vermehrt Anfragen zum Mietminderungsanspruch. Wir weisen darauf hin, dass die reine Bautätigkeit in der Nachbarschaft ohne Einschränkungen der Nutzbarkeit der eigenen Wohnung keine Grundlage für eine Mietminderung darstellt. Sofern Sie von der Modernisierung Ihrer Wohnung betroffen sind, werden wir Ihrem Mieterkonto nach Abschluss der Maßnahme unaufgefordert eine entsprechende Mietminderung gutschreiben.
Wir verstehen, dass Bautätigkeiten in der Nachbarschaft für Bewohner*innen mit Veränderungen verbunden sind. Unser Ziel ist es deshalb die Bauarbeiten so zügig wie möglich durchzuführen. Um Verzögerungen der Baustelle zu vermeiden, benötigen wir Ihre Mithilfe. Wir bitten Sie, die Absperrungen sowie Halteverbote aufgrund der Baustelleneinrichtung einzuhalten. Aus Sicherheitsgründen sind wir anderenfalls gezwungen Fahrzeuge kostenpflichtig abschleppen zu lassen.
Wir bedanken uns aufrichtig für Ihre Mithilfe!
GESOBAU AG